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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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05.08.1918
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Schweiz
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Arbeitersekretariat Arbeitslosigkeit Personen SGB
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Karl Dürr Hermann Greulich F. A. Verdan
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Arbeitslosenfürsorge Volltext
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Fürsorge bei Arbeitslosigkeit. Der Bundesratsbeschluss vom 6. August 1918 über die Fürsorge bei Arbeitslosigkeit in industriellen und gewerblichen Betrieben bestimmt in Art. 21, dass die sich auf die Auslegung des Beschlusses und seine Vollziehungsbestimmungen beziehenden Schiedssprüche der kantonalen Einigungsstellen von den Parteien an eine Rekurskommission weitergleitet werden können und dass diese vom Bundesrat aus einem Unparteiischen als Präsidenten, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern und je zwei Vertretern der beruflichen Verbände der Betriebsinhaber und der Arbeiter sowie aus den nötigen Ersatzmännern bestellt werden. (...).
Strassenbahner-Zeitung, 11.10.1918. Standort: Sozialarchiv.
SGB > Arbeitslosenfürsorge. 5.8.1918.doc.
SGB. Arbeitslosenfürsorge. 5.8.1918.pdf
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